Bußgeldkatalog

Probezeit: Was passiert bei einem Verkehrsverstoß als Fahranfänger?

Sandra Hoffmann 26. Februar 2026 9 Min. Lesezeit

Mit dem frischen Führerschein in der Tasche beginnt für jeden Fahranfänger automatisch die zweijährige Probezeit. Ein Verkehrsverstoß in der Probezeit wiegt dabei deutlich schwerer als bei erfahrenen Fahrern – und kann den Führerschein schneller kosten, als viele denken.

Das Probezeitmodell: Rechtsgrundlagen und Zweck

Die Führerschein-Probezeit wurde 1986 in Deutschland eingeführt und ist in § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Sie beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis und dauert grundsätzlich zwei Jahre. Das gilt für alle Führerscheinklassen – vom Mofa-Führerschein bis zum Lkw.

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Probezeit ein klares Ziel: Fahranfänger, die statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko haben, sollen zu besonders vorsichtigem Fahren angehalten werden. Die Zahlen geben dem Konzept recht: Laut Statistischem Bundesamt sind die 18- bis 24-Jährigen bei schweren Verkehrsunfällen deutlich überrepräsentiert, obwohl sie nur etwa 8 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Während der Probezeit gelten dieselben Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Der Unterschied liegt in den Konsequenzen: Verstöße führen nicht nur zu Bußgeldern und Punkten, sondern können die Fahrerlaubnis selbst gefährden.

Wichtig: Die Probezeit gilt nur für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Wer später eine weitere Führerscheinklasse erwirbt (z.B. Motorrad nach Auto), durchläuft keine neue Probezeit.

A- und B-Verstöße: Die Kategorisierung macht den Unterschied

Das System unterscheidet zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen. Diese Einteilung ist in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt und bestimmt, welche Maßnahmen bei einem Verstoß greifen.

A-Verstöße: Die schwerwiegenden Vergehen

A-Verstöße gefährden die Verkehrssicherheit unmittelbar und haben deshalb drastische Konsequenzen. Schon ein einziger A-Verstoß führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Zu den A-Verstößen zählen unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h (innerorts wie außerorts)
  • Rotlichtverstoß, unabhängig davon, wie lange die Ampel bereits rot war
  • Alkohol am Steuer – für Fahranfänger gilt die 0,0-Promille-Grenze
  • Zu geringer Sicherheitsabstand bei höheren Geschwindigkeiten
  • Falsches Überholen mit Gefährdung
  • Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung anderer
  • Falsches Abbiegen mit Gefährdung des Gegenverkehrs
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Handy am Steuer (100 €, 1 Punkt)

Die 0,0-Promille-Grenze gilt übrigens nicht nur während der Probezeit, sondern generell bis zum 21. Geburtstag. Diese Regelung wurde 2007 eingeführt und hat die Zahl der alkoholbedingten Unfälle bei jungen Fahrern deutlich reduziert.

B-Verstöße: Die weniger schwerwiegenden Vergehen

B-Verstöße beeinträchtigen die Verkehrssicherheit ebenfalls, allerdings in geringerem Maße. Erst zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit ziehen die gleichen Konsequenzen nach sich wie ein A-Verstoß. Typische B-Verstöße sind:

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe unter 1,6 mm)
  • Defekte Beleuchtung am Fahrzeug
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt
  • Unterlassene Sicherung von Kindern im Auto
  • Fahren ohne gültige Hauptuntersuchung (länger als 2 Monate überzogen)

Bei der Bewertung kommt es auf den konkreten Tatbestand im Bußgeldkatalog an. Nicht jeder Verstoß, für den es ein Bußgeld gibt, ist automatisch ein B-Verstoß. Parkverstöße beispielsweise haben keine Auswirkungen auf die Probezeit, selbst wenn sie zu einem Verwarn- oder Bußgeld führen.

Das Stufensystem: Vom ersten Verstoß bis zum Führerscheinentzug

Die Maßnahmen bei Verstößen in der Probezeit folgen einem dreistufigen System, das in § 2a StVG festgelegt ist. Jede Stufe bringt schärfere Konsequenzen mit sich.

Stufe 1: Aufbauseminar und Probezeitverlängerung

Nach dem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier Jahre. Die Teilnahme am Aufbauseminar ist Pflicht – wer der Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Das Aufbauseminar findet in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen statt und besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten sowie einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Die Kosten liegen je nach Region und Fahrschule zwischen 250 und 400 € – zusätzlich zu den Bußgeldern und Gebühren für den ursprünglichen Verstoß.

Inhaltlich geht es im Seminar darum, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren und Strategien für sicheres Fahren zu entwickeln. Die Teilnehmer analysieren ihre Verstöße, diskutieren über Risikosituationen und erarbeiten Verhaltensalternativen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält man eine Bescheinigung für die Führerscheinstelle.

Rechtlicher Hinweis: Die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar beträgt in der Regel zwei bis vier Monate. Wer diese Frist verstreichen lässt, dem wird die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 2 StVG entzogen.

Stufe 2: Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung

Leistet sich ein Fahranfänger nach dem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, erhält er eine schriftliche Verwarnung von der Führerscheinstelle. Diese Verwarnung ist mehr als eine Ermahnung – sie ist die letzte Warnung vor dem Führerscheinentzug.

Mit der Verwarnung geht die Empfehlung einher, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist keine Pflicht, kann aber helfen, die eigenen Verhaltensmuster zu erkennen und zu ändern. Die Kosten von etwa 280 € trägt der Fahranfänger selbst. Die Beratung umfasst zwei Einzelgespräche mit einem speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen.

Stufe 3: Entzug der Fahrerlaubnis

Wer nach der schriftlichen Verwarnung innerhalb der verlängerten Probezeit einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße begeht, verliert die Fahrerlaubnis. Der Entzug erfolgt durch Bescheid der Führerscheinstelle. Der Führerschein muss abgegeben werden und kann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden.

Für die Neuerteilung fallen nicht nur die regulären Gebühren an. Die Führerscheinstelle kann zusätzliche Auflagen machen, etwa die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Kosten für eine MPU liegen bei etwa 450 € plus Vorbereitungskurse.

Sonderfälle und häufige Missverständnisse

Die Probezeit-Regelungen werfen in der Praxis oft Fragen auf. Einige wichtige Sonderfälle und Klarstellungen:

Punkte in Flensburg und Probezeit

Das Fahreignungsregister (Punktesystem) in Flensburg und die Probezeitmaßnahmen laufen parallel, aber unabhängig voneinander. Ein Fahranfänger kann also sowohl Punkte sammeln als auch Probezeitmaßnahmen erhalten. Die Punkte verfallen nach den allgemeinen Tilgungsfristen, unabhängig von der Probezeit.

Verstöße vor Führerscheinerwerb

Verkehrsverstöße, die vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis begangen wurden (etwa als Radfahrer oder Fußgänger), haben keinen Einfluss auf die Probezeit. Sie können allerdings Punkte in Flensburg zur Folge haben und bei Erreichen von 8 Punkten den Führerscheinerwerb verhindern.

Begleitetes Fahren ab 17

Beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) beginnt die Probezeit bereits mit Aushändigung der Prüfbescheinigung, nicht erst mit 18 Jahren. Verstöße während der Begleitphase zählen bereits für die Probezeitmaßnahmen. Fährt ein BF17-Teilnehmer ohne eingetragene Begleitperson, ist das ein A-Verstoß.

Ausländische Verstöße

Verkehrsverstöße im Ausland werden nur dann für die Probezeit relevant, wenn sie ins deutsche Fahreignungsregister eingetragen werden. Das geschieht in der Regel nur bei schweren Verstößen oder wenn ein Bußgeld über 70 € verhängt wurde.

Tipp: Auch wenn Parkverstöße keine Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen, sollten Fahranfänger Bußgelder und Verwarngelder immer fristgerecht bezahlen. Säumige Zahler riskieren Mahngebühren und im Extremfall sogar eine Erzwingungshaft.

Kosten im Überblick: Was ein Verstoß in der Probezeit wirklich kostet

Die finanziellen Folgen eines Verkehrsverstoßes in der Probezeit gehen weit über das eigentliche Bußgeld hinaus. Eine realistische Kostenaufstellung zeigt das wahre Ausmaß:

KostenpositionBetragAnmerkung
Bußgeld (Beispiel: 30 km/h zu schnell außerorts)150 €Plus 1 Punkt
Verwaltungsgebühr Probezeitmaßnahmeca. 35 €Je nach Bundesland
Aufbauseminar250-400 €Regionalabhängig
Fahrtkosten zum Seminarca. 50 €4 Termine + Beobachtungsfahrt
VerdienstausfallvariabelBei Terminen während Arbeitszeit
Gesamtkosten485-635 €Ohne Verdienstausfall

Bei einem späteren zweiten Verstoß kommen zur schriftlichen Verwarnung noch die Kosten einer eventuellen verkehrspsychologischen Beratung (ca. 280 €) hinzu. Wird der Führerschein entzogen, entstehen weitere Kosten für die Neuerteilung (ca. 200 €) und möglicherweise für eine MPU (ab 450 € plus Vorbereitung).

Nicht zu vergessen sind die indirekten Kosten: Höhere Versicherungsprämien nach Verstößen können über Jahre hinweg mehrere hundert Euro Mehrkosten verursachen. Berufsfahrer riskieren zudem ihren Arbeitsplatz.

Praktische Tipps: So überstehst du die Probezeit ohne Probleme

Die Probezeit unbeschadet zu überstehen ist keine Hexerei, erfordert aber bewusstes und vorausschauendes Fahren. Diese konkreten Strategien helfen dabei:

Geschwindigkeit: Der häufigste Stolperstein

Geschwindigkeitsverstöße sind mit Abstand der häufigste Grund für Probezeitmaßnahmen. Plane deshalb immer Zeitpuffer ein, besonders bei wichtigen Terminen. Nutze den Tempomat auf Autobahnen und Landstraßen, um unbewusste Tempoverstöße zu vermeiden. Bei unsicheren Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt: Im Zweifel langsamer fahren.

Ablenkung vermeiden

Das Smartphone gehört während der Fahrt in die Halterung oder besser noch in die Tasche. Selbst an der roten Ampel ist die Nutzung verboten und wird als A-Verstoß geahndet. Stelle dein Navi und die Musik vor Fahrtantritt ein. Wenn du etwas Wichtiges erledigen musst, suche dir einen Parkplatz.

Alkohol und Drogen: Null Toleranz

Die 0,0-Promille-Grenze lässt keinen Spielraum. Schon ein Radler oder eine Praline mit Alkohol können messbare Werte erzeugen. Plane nach Feiern immer eine Alternative ein: Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder eine Übernachtung vor Ort. Bei Medikamenten lies den Beipackzettel und frage im Zweifel deinen Arzt nach der Fahrtauglichkeit.

Defensive Fahrweise entwickeln

Rechne immer mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer. Halte großzügige Abstände, auch wenn andere dichter auffahren. Verzichte auf riskante Überholmanöver – die zwei Minuten Zeitersparnis sind das Risiko nicht wert. An unübersichtlichen Stellen und in Wohngebieten: Fuß vom Gas.

Fahrzeugzustand im Blick behalten

Kontrolliere regelmäßig Reifen, Beleuchtung und Flüssigkeitsstände. Ein kaputter Scheinwerfer oder abgefahrene Reifen können schnell zu einem B-Verstoß führen. Notiere dir den Termin für die nächste Hauptuntersuchung prominent im Kalender.

Nach der Probezeit: Was ändert sich?

Mit dem Ende der Probezeit nach zwei (oder vier) Jahren ändert sich rechtlich einiges. Die speziellen Probezeitmaßnahmen entfallen – weitere Verstöße führen nicht mehr zu Aufbauseminaren oder dem schnellen Führerscheinentzug. Das reguläre Punktesystem gilt weiterhin: Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg, unabhängig vom Alter oder der Fahrerfahrung.

Die 0,0-Promille-Grenze gilt noch bis zum 21. Geburtstag. Danach gelten die allgemeinen Promillegrenzen: 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen, 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder Unfall. Aber Vorsicht: Auch erfahrene Fahrer können bei Alkoholfahrten schnell den Führerschein verlieren.

Die während der Probezeit gesammelten Punkte in Flensburg bleiben bestehen und verfallen nach den regulären Fristen: Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren, Straftaten nach 5 oder 10 Jahren. Ein sauberes Punktekonto zum Ende der Probezeit ist also keine Garantie für die Zukunft.

Die Probezeit mag manchmal wie eine Schikane erscheinen, erfüllt aber einen wichtigen Zweck. Sie gibt Fahranfängern Zeit, Routine zu entwickeln und aus Fehlern zu lernen – im Idealfall aus den Fehlern anderer. Wer die zwei Jahre konzentriert und regelkonform fährt, hat nicht nur Geld gespart und Ärger vermieden, sondern auch eine solide Basis für jahrzehntelanges sicheres Fahren gelegt.


Über den Autor

Sandra Hoffmann

Rechtsredakteurin

Sandra Hoffmann ist Rechtsredakteurin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und Zulassungsrecht. Die studierte Juristin bringt juristische Sachverhalte auf den Punkt und hilft Fahrzeughaltern, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Sie verfolgt aktuelle Gesetzesänderungen und ordnet sie für Verbraucher ein.

Verwandte Artikel