Bußgeldkatalog

Verwarngeld und Bußgeld: Was ist der Unterschied?

Sandra Hoffmann 27. Februar 2026 9 Min. Lesezeit

Du hast einen Strafzettel am Auto oder Post von der Bußgeldstelle bekommen? Dann fragst du dich vielleicht, ob es sich um ein Verwarngeld oder Bußgeld handelt. Der Unterschied ist größer als nur die Höhe der Zahlung — es geht um verschiedene Rechtsfolgen und Verfahren.

Was ist ein Verwarngeld?

Ein Verwarngeld ist die mildeste Form der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Es wird bei geringfügigen Verstößen verhängt und beträgt maximal 55 €. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Das Besondere am Verwarngeld: Es wird ohne förmliches Verfahren erhoben. Du bekommst keinen Anhörungsbogen, musst dich nicht äußern und erhältst auch keinen Bußgeldbescheid. Stattdessen händigt dir der Polizist vor Ort einen Verwarnungszettel aus oder du findest ihn unter dem Scheibenwischer. Zahlst du innerhalb einer Woche, ist die Sache erledigt.

Typische Verwarngelder liegen zwischen 10 und 55 €. Ein Parkverstoß ohne Parkschein kostet beispielsweise 20 €, wenn du nicht länger als eine Stunde überzogen hast. Mit jedem zusätzlichen Tatbestand kann sich der Betrag erhöhen — aber nur bis zur Grenze von 55 €.

Rechtlicher Hinweis: Ein Verwarngeld wird nicht im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen. Es hat also keine Auswirkungen auf deine Punktebilanz.

Was ist ein Bußgeld?

Ein Bußgeld kommt bei schwereren Verkehrsverstößen zum Einsatz. Es beginnt bei 60 € (§ 17 OWiG). Nach oben gibt es theoretisch keine Grenze, praktisch reichen die Bußgelder im Straßenverkehr bis zu mehreren tausend Euro.

Anders als beim Verwarngeld durchläufst du hier ein förmliches Bußgeldverfahren nach dem OWiG. Das bedeutet: Du erhältst zunächst einen Anhörungsbogen, in dem dir der Vorwurf mitgeteilt wird. Du hast das Recht, dich zu äußern oder zu schweigen. Erst danach erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid.

Mit einem Bußgeld können weitere Nebenfolgen verbunden sein:

  • Punkte im Fahreignungsregister (1-3 Punkte je nach Schwere)
  • Fahrverbot (1-3 Monate)
  • Verfahrenskosten (mindestens 25 € Gebühr plus 3,50 € Auslagen)

Die Höhe richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts kostet beispielsweise 115 € und bringt einen Punkt in Flensburg.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Verwarngeld und Bußgeld unterscheiden sich in mehreren Punkten grundlegend voneinander. Die Höhe ist dabei nur ein Merkmal von vielen:

MerkmalVerwarngeldBußgeld
Betrag5-55 €ab 60 €
Verfahrenformlosförmliches Bußgeldverfahren
AnhörungkeineAnhörungsbogen
Punkte in Flensburgneinmöglich (ab 60 €)
Fahrverbotneinmöglich
Verfahrenskostenkeinemindestens 28,50 €
Verjährung3 Monate3 Monate (6 Monate bei Zustellung)
Einspruchnur Anhörungförmlicher Einspruch möglich

Wann wird was verhängt? Konkrete Beispiele aus dem Alltag

Die Entscheidung zwischen Verwarngeld und Bußgeld hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Der Gesetzgeber hat im Tatbestandskatalog genau festgelegt, welche Ordnungswidrigkeit wie geahndet wird.

Typische Verwarngelder (bis 55 €)

Parkverstöße gehören zu den häufigsten Verwarngeldern. Parkst du ohne Parkschein, werden 20 € fällig (bis 30 Minuten). Bei einer Stunde sind es 25 €, bei zwei Stunden 30 €. Auch das Parken im eingeschränkten Halteverbot kostet 25 €, mit Behinderung 40 €.

Im fließenden Verkehr gibt es Verwarngelder für kleinere Verstöße: Blinker vergessen (10 €), Beleuchtung defekt (20 €) oder die Umweltplakette fehlt (20 €). Auch geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden meist mit Verwarngeldern geahndet — innerorts 30 € bei 10 km/h zu viel, außerorts 20 €.

Typische Bußgelder (ab 60 €)

Sobald andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder der Verstoß schwerwiegender ist, droht ein Bußgeld. Das betrifft vor allem höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen: 21-25 km/h zu schnell innerorts kosten bereits 115 € plus einen Punkt. Bei Rotlichtverstößen beginnt das Bußgeld bei 90 € (unter einer Sekunde Rot), bei qualifiziertem Rotlichtverstoß (über eine Sekunde) sind es mindestens 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Auch Handyverstöße werden streng geahndet: 100 € und ein Punkt sind fällig, wenn du das Handy während der Fahrt in der Hand hältst. Alkohol am Steuer führt ebenfalls direkt zum Bußgeldverfahren — bei 0,5 Promille sind es beim ersten Mal 500 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Der Verfahrensablauf: So läuft es in der Praxis

Beim Verwarngeld: schnell und unbürokratisch

Ein Verwarngeld kann dir auf zwei Arten begegnen. Entweder überreicht dir ein Polizist oder Mitarbeiter des Ordnungsamts direkt einen Verwarnungszettel — dann kannst du sogar bar bezahlen, wenn du möchtest. Oder du findest den bekannten "Knöllchen" an der Windschutzscheibe.

Auf dem Verwarnungszettel stehen der Tatvorwurf, Ort und Zeit des Verstoßes sowie der zu zahlende Betrag. Du hast eine Woche Zeit zu zahlen. Verwendest du den beigefügten Überweisungsträger und zahlst fristgerecht, ist die Angelegenheit erledigt. Eine Quittung bekommst du nur auf ausdrücklichen Wunsch.

Zahlst du nicht innerhalb der Frist, wandelt sich das Verwarngeld automatisch in ein Bußgeldverfahren um. Dann bekommst du einen Anhörungsbogen und musst zusätzlich die Verfahrenskosten von mindestens 28,50 € zahlen. Aus 20 € für falsches Parken werden so schnell 48,50 € oder mehr.

Beim Bußgeld: förmliches Verfahren mit klaren Regeln

Ein Bußgeldverfahren beginnt meist mit dem Anhörungsbogen. Darin erfährst du, was dir vorgeworfen wird, wann und wo der Verstoß stattgefunden haben soll. Du hast nun zwei Wochen Zeit, dich zu äußern. Das ist dein gutes Recht — du musst aber nicht.

Nach Ablauf der Frist oder nach deiner Stellungnahme prüft die Bußgeldstelle den Fall. Bleibt es beim Tatvorwurf, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält:

  • Die genaue Beschreibung des Tatvorwurfs
  • Die Rechtsgrundlage (§§ aus StVO, StVG, etc.)
  • Die Höhe des Bußgelds
  • Eventuelle Nebenfolgen (Punkte, Fahrverbot)
  • Die Verfahrenskosten
  • Eine Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann wird die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben und es kann zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ohne Einspruch wird der Bescheid nach zwei Wochen rechtskräftig.

Deine Handlungsmöglichkeiten: Was kannst du tun?

Bei einem Verwarngeld

Deine Optionen bei einem Verwarngeld sind begrenzt, aber es gibt sie. Bist du mit dem Vorwurf nicht einverstanden, zahle nicht! Stattdessen kannst du bei der ausstellenden Behörde vorsprechen und den Sachverhalt klären. Manchmal liegt ein Irrtum vor — etwa wenn dein Parkschein heruntergefallen war oder die Parkuhr defekt.

Die Behörde kann das Verwarngeld zurücknehmen, wenn der Vorwurf nicht haltbar ist. Besteht sie darauf, wandelt sich das Verfahren in ein Bußgeldverfahren um. Dann hast du alle Rechte eines förmlichen Verfahrens — kannst aber auch die höheren Kosten tragen müssen.

Praxistipp: Dokumentiere Beweise sofort! Mache Fotos von der Parkscheibe, dem Parkschein oder der defekten Parkuhr. Diese Beweise brauchst du später, falls es zum Bußgeldverfahren kommt.

Bei einem Bußgeld

Beim Bußgeldverfahren hast du deutlich mehr Rechte. Schon beim Anhörungsbogen solltest du überlegen, ob du dich äußerst. Grundsätzlich gilt: Du musst nur Angaben zu deiner Person machen, nicht zur Sache. Manchmal ist Schweigen die bessere Option — besonders wenn der Tatvorwurf nicht eindeutig beweisbar ist.

Willst du Einspruch einlegen, reicht ein formloses Schreiben an die Bußgeldstelle innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Du musst keine Gründe angeben — die kommen später. Nach dem Einspruch prüft zunächst die Bußgeldstelle selbst, ob sie bei ihrer Entscheidung bleibt. Tut sie das, geht die Akte an die Staatsanwaltschaft und später ans Amtsgericht.

Vor Gericht gelten dann die normalen Verfahrensregeln: Die Behörde muss dir die Tat nachweisen, du musst deine Unschuld nicht beweisen. Ein Anwalt ist nicht zwingend nötig, kann aber bei höheren Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten sinnvoll sein.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren von Verwarngeldern. Viele denken, ein Knöllchen von 20 € sei nicht der Rede wert und lassen die Zahlungsfrist verstreichen. Das rächt sich: Aus dem Verwarngeld wird ein Bußgeldverfahren mit deutlich höheren Kosten.

Ein weiterer Fehler betrifft die Verjährung. Verwarngelder verjähren nach drei Monaten — aber nur, wenn die Behörde untätig bleibt. Schickt sie dir innerhalb dieser Frist einen Anhörungsbogen, unterbricht das die Verjährung. Beim Bußgeldverfahren verlängert sich die Frist sogar auf sechs Monate, wenn der Bescheid zugestellt wird.

Auch die Verwechslung von Verwarngeld und Gebühr sorgt für Missverständnisse. Ein abgelaufener Parkschein führt zu einem Verwarngeld — das ist eine Strafe. Die Nachzahlung der Parkgebühr, die manche Städte verlangen, ist davon unabhängig. Du zahlst dann beides: die Strafe und die nachgeforderte Parkgebühr.

Sonderfälle und Ausnahmen

Manchmal ist die Grenze zwischen Verwarngeld und Bußgeld nicht eindeutig. Bei Tatmehrheit — also wenn du mehrere unabhängige Verstöße gleichzeitig begehst — wird jeder Verstoß einzeln geahndet. Parkst du beispielsweise ohne Parkschein in einer gebührenpflichtigen Zone und hast gleichzeitig abgefahrene Reifen, erhältst du für jeden Verstoß ein eigenes Verwarngeld.

Eine Besonderheit gilt für Fahranfänger in der Probezeit: Auch bei einem Verwarngeld kann die Führerscheinstelle aktiv werden, wenn es sich um einen A-Verstoß handelt. Das Verwarngeld selbst führt zwar zu keinem Punkt, aber der zugrundeliegende Verstoß kann probezeitrelevant sein.

Bei ausländischen Fahrern gelten teilweise andere Regeln. Sie müssen Verwarngelder oft sofort bezahlen oder eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Können oder wollen sie das nicht, wird direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet — auch bei Beträgen unter 55 €.

Praktische Tipps für den Ernstfall

Bekommst du einen Verwarnungszettel, prüfe zuerst die Angaben. Stimmen Datum, Uhrzeit und Ort? Ist das Kennzeichen korrekt? Fehler in diesen Angaben können das Verwarngeld unwirksam machen. Zahle im Zweifel nicht sofort, sondern kläre Unstimmigkeiten mit der Behörde.

Bewahre alle Unterlagen gut auf. Auch nach der Zahlung eines Verwarngelds kann es zu Nachfragen kommen — etwa wenn die Zahlung nicht zugeordnet werden kann. Der Kontoauszug allein reicht dann nicht, du brauchst die Vorgangsnummer vom Verwarnungszettel.

Bei einem Anhörungsbogen gilt: Lass dir Zeit. Die zweiwöchige Frist ist ausreichend, um Beweise zu sichern oder rechtlichen Rat einzuholen. Vorschnelle Geständnisse oder unbedachte Äußerungen können dir später schaden.

Beachte auch die Zustellfiktion: Briefe der Bußgeldstelle gelten als zugestellt, auch wenn du sie nicht aus dem Briefkasten holst. Die Fristen laufen trotzdem. Bei längerer Abwesenheit solltest du deshalb eine Vertrauensperson beauftragen, deine Post zu kontrollieren.


Über den Autor

Sandra Hoffmann

Rechtsredakteurin

Sandra Hoffmann ist Rechtsredakteurin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und Zulassungsrecht. Die studierte Juristin bringt juristische Sachverhalte auf den Punkt und hilft Fahrzeughaltern, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Sie verfolgt aktuelle Gesetzesänderungen und ordnet sie für Verbraucher ein.

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