Bußgeldkatalog

Punktesystem in Flensburg: So funktioniert das Fahreignungsregister

Sandra Hoffmann 25. Februar 2026 7 Min. Lesezeit

Jährlich landen über 2,5 Millionen neue Einträge im Punktesystem Flensburg. Was viele nicht wissen: Die Punkte löschen sich nicht mehr automatisch alle zusammen, sondern jeder Verstoß hat seine eigene Tilgungsfrist. Wer die Regeln kennt, kann rechtzeitig gegensteuern und seinen Führerschein behalten.

Die rechtlichen Grundlagen des Punktesystems

Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt – daher die umgangssprachliche Bezeichnung "Punkte in Flensburg". Die Rechtsgrundlage bildet das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Seit der großen Punktereform am 1. Mai 2014 gilt ein vereinfachtes System mit maximal 8 Punkten statt früher 18.

Im FAER werden nur noch sicherheitsrelevante Verstöße erfasst. Das bedeutet: Nicht jedes Knöllchen führt zu Punkten, sondern nur Ordnungswidrigkeiten ab 60 € Bußgeld und alle Straftaten im Straßenverkehr. Die Reform zielte darauf ab, das System transparenter zu machen und den Fokus auf die wirklich gefährlichen Verstöße zu legen.

Anders als beim alten System gibt es keine Rabatte mehr für vorbildliches Verhalten. Früher konntest du durch freiwillige Aufbauseminare Punkte abbauen – heute ist das nur noch einmal bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten möglich, und auch nur um einen einzigen Punkt.

Welche Verstöße führen zu wie vielen Punkten?

Die Punktevergabe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Das System unterscheidet drei Kategorien:

PunkteArt des VerstoßesBeispiele
1 PunktSchwere OrdnungswidrigkeitenHandy am Steuer, Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
2 PunkteSehr schwere Ordnungswidrigkeiten mit RegelfahrverbotRotlichtverstoß über 1 Sekunde, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts, Alkohol am Steuer (0,5 Promille)
3 PunkteStraftaten mit Entziehung der FahrerlaubnisUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Alkohol am Steuer ab 1,1 Promille

Die Punktevergabe erfolgt automatisch, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird – also wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegst oder dein Einspruch abgelehnt wurde. Bei gerichtlichen Verfahren werden die Punkte nach dem rechtskräftigen Urteil eingetragen.

Rechtlicher Hinweis: Auch ausländische Verkehrsverstöße können zu Punkten führen, wenn sie nach deutschem Recht ebenfalls punkterelevant wären und ordnungsgemäß vollstreckt werden.

Die vier Stufen des Maßnahmenkatalogs

Je nach Punktestand greift das KBA mit unterschiedlichen Maßnahmen ein. Das System ist als Warnsystem konzipiert, das dir mehrere Chancen gibt, dein Fahrverhalten anzupassen:

Stufe 1: Vormerkung (1 bis 3 Punkte)
In dieser Phase erfolgt noch keine Benachrichtigung. Die Punkte werden lediglich im Register gespeichert. Du kannst jederzeit eine Auskunft über deinen Punktestand beantragen und solltest das auch tun, um den Überblick zu behalten.

Stufe 2: Ermahnung (4 bis 5 Punkte)
Du erhältst ein Schreiben vom KBA mit dem Hinweis auf deinen Punktestand und der Empfehlung, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Durch die Teilnahme kannst du einen Punkt abbauen – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Stufe 3: Verwarnung (6 bis 7 Punkte)
Jetzt wird es ernst: Du erhältst eine schriftliche Verwarnung und den dringenden Hinweis, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist in dieser Stufe nicht mehr möglich.

Stufe 4: Entziehung (8 Punkte)
Bei 8 Punkten gilt die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen als erwiesen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein muss abgegeben werden. Frühestens nach sechs Monaten kannst du einen Antrag auf Neuerteilung stellen, musst aber deine Eignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nachweisen.

Tilgungsfristen: Wann verfallen die Punkte?

Seit der Reform 2014 hat jeder Verstoß seine eigene Tilgungsfrist. Die Punkte verfallen nicht mehr gemeinsam, sondern einzeln nach festgelegten Zeiträumen:

  • 2,5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot (1 Punkt)
  • 5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte)
  • 10 Jahre: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte)

Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Nach Ablauf der Frist wird der Eintrag automatisch gelöscht – du musst nichts unternehmen. Allerdings gibt es eine Überliegefrist von einem Jahr, in der der Eintrag noch gespeichert bleibt, aber nicht mehr auf deinen Punktestand angerechnet wird.

Ein wichtiger Unterschied zum alten System: Neue Verstöße hemmen nicht mehr die Tilgung alter Einträge. Jeder Punkt läuft unabhängig ab. Das macht das System berechenbarer, kann aber auch dazu führen, dass sich bei Wiederholungstätern schneller Punkte ansammeln.

Praxistipp: Notiere dir die Tilgungsfristen deiner Punkte im Kalender. So behältst du den Überblick, wann welcher Punkt verfällt und kannst dein Fahrverhalten entsprechend anpassen.

Punkteabbau durch Fahreignungsseminar

Das freiwillige Fahreignungsseminar (FES) ist die einzige Möglichkeit, aktiv Punkte abzubauen. Es besteht aus zwei Teilen:

Der verkehrspädagogische Teil umfasst zwei Module à 90 Minuten in einer Fahrschule. Hier analysierst du mit speziell ausgebildeten Fahrlehrern dein Fahrverhalten und entwickelst Strategien für sichereres Fahren. Zwischen den beiden Sitzungen liegen mindestens zwei Wochen, in denen du Beobachtungsaufgaben im Straßenverkehr durchführst.

Der verkehrspsychologische Teil besteht aus zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen. Gemeinsam erarbeitet ihr die Ursachen für deine Verstöße und Wege zur Verhaltensänderung.

Die Kosten für das komplette Seminar liegen zwischen 400 und 600 € – die Investition lohnt sich aber, wenn du dadurch den Führerscheinentzug vermeiden kannst. Der Punkteabbau erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss beider Teile und wird vom KBA automatisch vorgenommen.

Auskunft über den eigenen Punktestand

Du hast das Recht, jederzeit kostenlos Auskunft über deinen Punktestand zu erhalten. Drei Wege stehen dir zur Verfügung:

Online-Auskunft: Mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion kannst du dich auf der KBA-Website einloggen und deinen aktuellen Punktestand abrufen. Die Auskunft steht sofort als PDF zum Download bereit.

Schriftliche Auskunft: Fülle das Antragsformular auf der KBA-Website aus und sende es zusammen mit einer Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses per Post nach Flensburg. Die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.

Persönliche Auskunft: In vielen Städten gibt es KBA-Auskunftsstellen, wo du gegen Vorlage deines Personalausweises sofort eine Auskunft erhältst. Die Adressen findest du auf der KBA-Website.

Sicherheitshinweis: Nutze ausschließlich die offiziellen Kanäle des KBA. Unseriöse Anbieter verlangen oft hohe Gebühren für die eigentlich kostenlose Auskunft.

Sonderfall: Punkte für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten verschärfte Regeln. Zwar gibt es keinen speziellen "Probezeit-Punktestand", aber die Konsequenzen sind härter: Schon bei einem A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß) oder zwei B-Verstößen (weniger schwerwiegender Verstoß) wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

A-Verstöße sind beispielsweise Rotlichtverstöße, Handynutzung am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h. Diese führen nicht nur zu Punkten, sondern gefährden auch den erfolgreichen Abschluss der Probezeit. Bei einem zweiten A-Verstoß nach dem Aufbauseminar folgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Der dritte A-Verstoß führt dann zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahranfänger sollten besonders vorsichtig fahren: Die Kombination aus Probezeitmaßnahmen und Punkten kann schnell zum Führerscheinverlust führen, und eine Neuerteilung ist dann mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.

Punkte vermeiden: Präventionsstrategien für sicheres Fahren

Die beste Strategie gegen Punkte ist natürlich, sie gar nicht erst zu sammeln. Moderne Technik kann dabei helfen: Tempomaten und Geschwindigkeitsbegrenzer verhindern unbeabsichtigte Überschreitungen. Navigationssysteme warnen vor Gefahrenstellen und Tempolimits. Freisprechanlagen machen die illegale Handynutzung überflüssig.

Plane ausreichend Zeit für deine Fahrten ein. Zeitdruck ist einer der Hauptgründe für Geschwindigkeitsüberschreitungen und riskante Überholmanöver. Bei längeren Strecken solltest du regelmäßige Pausen einplanen – Müdigkeit beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit ähnlich stark wie Alkohol.

Wenn du merkst, dass du häufig in kritische Situationen gerätst oder bereits mehrere Punkte gesammelt hast, kann ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining sinnvoll sein. Viele Automobilclubs bieten solche Kurse an, in denen du Gefahrensituationen unter kontrollierten Bedingungen übst.

Das Punktesystem in Flensburg ist als Warnsystem konzipiert, nicht als Bestrafung. Nutze die Chancen, die es bietet: Informiere dich regelmäßig über deinen Punktestand, nimm Ermahnungen ernst und passe dein Fahrverhalten rechtzeitig an. So behältst du deine Mobilität und trägst zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.


Über den Autor

Sandra Hoffmann

Rechtsredakteurin

Sandra Hoffmann ist Rechtsredakteurin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht und Zulassungsrecht. Die studierte Juristin bringt juristische Sachverhalte auf den Punkt und hilft Fahrzeughaltern, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Sie verfolgt aktuelle Gesetzesänderungen und ordnet sie für Verbraucher ein.

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