Abstand

Bußgelder für Abstandsverstöße auf Autobahnen und Landstraßen

Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist einer der wichtigsten Faktoren zur Vermeidung von Auffahrunfällen. Als Faustregel gilt: halber Tachowert in Metern – bei 100 km/h also mindestens 50 Meter Abstand. Der Bußgeldkatalog staffelt die Sanktionen nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Grad der Unterschreitung.

Besonders teuer wird es auf Autobahnen bei hohen Geschwindigkeiten: Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h und einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes drohen bereits 2 Punkte und ein Fahrverbot. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt bei Geschwindigkeiten über 50 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern.

PKW, bei mehr als 80 km/h

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104000

75 € 1
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104001

100 € 1
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104002

160 € 1
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104003

240 € 2 1 Monat
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104004

320 € 2 1 Monat

PKW, bei mehr als 100 km/h

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104010

75 € 1
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104011

100 € 1
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104012

160 € 2 1 Monat
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104013

240 € 2 2 Monate
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104014

320 € 2 3 Monate

PKW, bei mehr als 130 km/h

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104020

100 € 1
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104021

180 € 2 1 Monat
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104022

240 € 2 2 Monate
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104023

320 € 2 3 Monate
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

Tatbestandsnummer 104024

400 € 2 3 Monate

LKW

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bei mehr als 50 km/h: Abstand unter 50 m

Lkw über 3,5 t und Busse müssen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 m Abstand halten.

§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.5 BKat

Tatbestandsnummer 104050

80 € 1
bei mehr als 50 km/h mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 104051

120 € 1

Verwandte Themen im Bußgeldkatalog

Wie wird der Abstand gemessen?

Abstandsmessungen erfolgen in der Regel durch Brückenmessgeräte (z. B. ViBrAM) oder durch Videoaufzeichnung mit anschließender Auswertung. Die Messung erfasst den Abstand über einen definierten Streckenabschnitt und berechnet den durchschnittlichen Abstand zum Vordermann. Der gemessene Wert wird dabei um eine Toleranz von etwa 15 % zugunsten des Betroffenen reduziert.

Abstand bei schlechter Witterung

Bei Regen, Schnee oder Nebel verlängert sich der Bremsweg erheblich. Obwohl der Bußgeldkatalog keine gesonderten Abstandsregeln für schlechtes Wetter vorsieht, kann ein Gericht bei einem Unfall infolge zu geringen Abstands bei Nässe eine höhere Mitschuld feststellen.

Probezeit und Fahranfänger

Abstandsverstöße mit Punktefolge gelten als A-Verstoß. Für Fahranfänger in der Probezeit bedeutet das: Verlängerung auf vier Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar.