Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist einer der wichtigsten Faktoren zur Vermeidung von Auffahrunfällen. Als Faustregel gilt: halber Tachowert in Metern – bei 100 km/h also mindestens 50 Meter Abstand. Der Bußgeldkatalog staffelt die Sanktionen nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Grad der Unterschreitung.
Besonders teuer wird es auf Autobahnen bei hohen Geschwindigkeiten: Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h und einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes drohen bereits 2 Punkte und ein Fahrverbot. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt bei Geschwindigkeiten über 50 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern.
PKW, bei mehr als 80 km/h
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
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Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104000 |
75 € | 1 | – |
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Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104001 |
100 € | 1 | – |
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Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104002 |
160 € | 1 | – |
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Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104003 |
240 € | 2 | 1 Monat |
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Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104004 |
320 € | 2 | 1 Monat |
PKW, bei mehr als 100 km/h
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
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Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104010 |
75 € | 1 | – |
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Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104011 |
100 € | 1 | – |
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Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104012 |
160 € | 2 | 1 Monat |
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Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104013 |
240 € | 2 | 2 Monate |
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Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104014 |
320 € | 2 | 3 Monate |
PKW, bei mehr als 130 km/h
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
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Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104020 |
100 € | 1 | – |
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Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104021 |
180 € | 2 | 1 Monat |
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Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104022 |
240 € | 2 | 2 Monate |
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Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104023 |
320 € | 2 | 3 Monate |
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Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes
Tatbestandsnummer 104024 |
400 € | 2 | 3 Monate |
LKW
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
bei mehr als 50 km/h: Abstand unter 50 mLkw über 3,5 t und Busse müssen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 m Abstand halten. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.5 BKat Tatbestandsnummer 104050 |
80 € | 1 | – |
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bei mehr als 50 km/h mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 104051 |
120 € | 1 | – |
Verwandte Themen im Bußgeldkatalog
Wie wird der Abstand gemessen?
Abstandsmessungen erfolgen in der Regel durch Brückenmessgeräte (z. B. ViBrAM) oder durch Videoaufzeichnung mit anschließender Auswertung. Die Messung erfasst den Abstand über einen definierten Streckenabschnitt und berechnet den durchschnittlichen Abstand zum Vordermann. Der gemessene Wert wird dabei um eine Toleranz von etwa 15 % zugunsten des Betroffenen reduziert.
Abstand bei schlechter Witterung
Bei Regen, Schnee oder Nebel verlängert sich der Bremsweg erheblich. Obwohl der Bußgeldkatalog keine gesonderten Abstandsregeln für schlechtes Wetter vorsieht, kann ein Gericht bei einem Unfall infolge zu geringen Abstands bei Nässe eine höhere Mitschuld feststellen.
Probezeit und Fahranfänger
Abstandsverstöße mit Punktefolge gelten als A-Verstoß. Für Fahranfänger in der Probezeit bedeutet das: Verlängerung auf vier Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar.