Sonstige

Weitere Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Neben den großen Kategorien wie Geschwindigkeit oder Alkohol gibt es zahlreiche weitere Verstöße, die der Bußgeldkatalog erfasst. Dazu gehören unter anderem die Gurtpflicht, die Rettungsgasse, das Fahren ohne Licht, Verstöße auf der Autobahn sowie Regeln für Fahrrad und E-Scooter.

Besonders drastisch fielen die Bußgelderhöhungen bei der Rettungsgasse aus: Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt seit 2020 mindestens 200 € und erhält 2 Punkte. Werden Einsatzfahrzeuge behindert, drohen bis zu 320 € und ein Monat Fahrverbot.

PKW

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Fahren ohne gültige HU-Plakette (2–4 Monate überzogen)

Tatbestandsnummer 146014

15 €
Fahren ohne Licht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht

Tatbestandsnummer 146008

20 €
Fahren ohne Licht bei Dunkelheit mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 146009

25 €
Fahren ohne gültige HU-Plakette (4–8 Monate überzogen)

Tatbestandsnummer 146015

25 €
Nicht angeschnallt (Fahrer)

Tatbestandsnummer 146000

30 €
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert

Tatbestandsnummer 146001

30 €
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert (mehrere Kinder)

Tatbestandsnummer 146002

35 €
Fahren ohne Licht bei Dunkelheit mit Sachbeschädigung

Tatbestandsnummer 146010

35 €
Fahren ohne gültige HU-Plakette (über 8 Monate überzogen)

Tatbestandsnummer 146016

60 € 1
Rettungsgasse nicht gebildet

Seit 2020 drastisch erhöhte Strafen.

§ 11 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 50a BKat

Tatbestandsnummer 146003

200 € 2
Wenden auf der Autobahn

Tatbestandsnummer 146011

200 € 2 1 Monat
Rückwärtsfahren auf der Autobahn

Tatbestandsnummer 146012

200 € 2 1 Monat
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn (Geisterfahrer)

Stellt eine extreme Gefährdung dar. Bei Unfall droht Strafverfahren.

§ 18 Abs. 7, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 79d BKat

Tatbestandsnummer 146013

200 € 2 1 Monat
Rettungsgasse nicht gebildet mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

Tatbestandsnummer 146004

240 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Nutzen der Rettungsgasse

Tatbestandsnummer 146007

240 € 2 1 Monat
Rettungsgasse nicht gebildet mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 146005

280 € 2 1 Monat
Rettungsgasse nicht gebildet mit Sachbeschädigung

Tatbestandsnummer 146006

320 € 2 1 Monat

Fahrrad

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Fahren ohne Licht (Fahrrad)

Tatbestandsnummer 146022

20 €
Fahren entgegen der Einbahnstraße (Fahrrad, nicht freigegeben)

Tatbestandsnummer 146023

20 €
Fahren auf dem Gehweg (Fahrrad, Fahrer über 10 Jahre)

Tatbestandsnummer 146020

55 €
Fahren auf dem Gehweg mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 146021

70 €

E-Scooter

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
E-Scooter zu zweit gefahren

Tatbestandsnummer 146032

10 €
E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen

Ohne Versicherung ist das Fahren eines E-Scooters eine Straftat.

§ 6 PflVG

Tatbestandsnummer 146033

40 €
E-Scooter auf dem Gehweg gefahren

Tatbestandsnummer 146030

55 €
E-Scooter auf dem Gehweg mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 146031

70 €

Verwandte Themen im Bußgeldkatalog

Hauptuntersuchung (TÜV)

Die Frist für die Hauptuntersuchung (HU) sollte nicht überzogen werden. Bis zu zwei Monate nach Fälligkeit bleibt es noch straffrei, danach werden 15 bis 60 € fällig – ab 8 Monaten Überziehung zusätzlich 1 Punkt. Außerdem wird bei der nächsten HU eine vertiefte Prüfung durchgeführt, die höhere Kosten verursacht.

E-Scooter-Regeln

Für E-Scooter gelten seit 2019 eigene Vorschriften: Sie dürfen nicht auf Gehwegen fahren (55 €), müssen einzeln genutzt werden (10 € für Mitfahrer) und benötigen eine gültige Versicherung mit Versicherungskennzeichen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.