Überholen

Bußgelder für falsches Überholen und Überholverbote

Falsches Überholen gehört zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Der Bußgeldkatalog sieht für Überholverstöße Bußgelder von 70 bis 300 € vor, je nach Schwere des Verstoßes. Besonders gefährlich – und entsprechend hart bestraft – ist das Überholen trotz Überholverbot, bei unklarer Verkehrslage oder ohne ausreichenden Seitenabstand.

Seit 2020 gelten zudem verschärfte Regeln für den Seitenabstand zu Radfahrern: Innerorts müssen mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter eingehalten werden. Wer dagegen verstößt, riskiert bei einer Gefährdung 250 € Bußgeld, 2 Punkte und ein Fahrverbot.

PKW

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Ohne ausreichenden Seitenabstand zu Radfahrern (innerorts 1,5 m)

Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m Seitenabstand zu Radfahrern.

§ 5 Abs. 4 S. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19.3 BKat

Tatbestandsnummer 105007

30 €
Trotz Überholverbot

Tatbestandsnummer 105000

70 € 1
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit

Tatbestandsnummer 105005

80 € 1
Bei unklarer Verkehrslage

Tatbestandsnummer 105003

100 € 1
Rechts außerhalb geschlossener Ortschaften

Tatbestandsnummer 105006

100 € 1
Trotz Überholverbot mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 105001

250 € 2 1 Monat
Bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 105004

250 € 2 1 Monat
Ohne ausreichenden Seitenabstand zu Radfahrern mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 105008

250 € 2 1 Monat
Trotz Überholverbot mit Sachbeschädigung

Tatbestandsnummer 105002

300 € 2 1 Monat

LKW

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Trotz Überholverbot für Lkw über 3,5 t

Tatbestandsnummer 105010

70 € 1
Trotz Überholverbot für Lkw mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 105011

250 € 2 1 Monat

Verwandte Themen im Bußgeldkatalog

Überholverbot für Lkw

Auf vielen Autobahnabschnitten und Bundesstraßen gilt ein Überholverbot für Lkw über 3,5 Tonnen (Zeichen 277). Verstöße werden mit 70 € und 1 Punkt bestraft, bei Gefährdung anderer mit 250 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Die sogenannten „Elefantenrennen" – langwierige Lkw-Überholvorgänge – werden von der Polizei gezielt überwacht.

Rechts überholen

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Rechtsüberholen grundsätzlich verboten und wird mit 100 € und 1 Punkt geahndet. Innerorts ist es in bestimmten Situationen erlaubt, etwa bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung oder im zähfließenden Verkehr.

Probezeit und Fahranfänger

Überholverstöße mit Gefährdung oder trotz Überholverbot gelten als A-Verstoß. Fahranfänger riskieren damit die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.