Falsches Überholen gehört zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Der Bußgeldkatalog sieht für Überholverstöße Bußgelder von 70 bis 300 € vor, je nach Schwere des Verstoßes. Besonders gefährlich – und entsprechend hart bestraft – ist das Überholen trotz Überholverbot, bei unklarer Verkehrslage oder ohne ausreichenden Seitenabstand.
Seit 2020 gelten zudem verschärfte Regeln für den Seitenabstand zu Radfahrern: Innerorts müssen mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter eingehalten werden. Wer dagegen verstößt, riskiert bei einer Gefährdung 250 € Bußgeld, 2 Punkte und ein Fahrverbot.
PKW
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
Ohne ausreichenden Seitenabstand zu Radfahrern (innerorts 1,5 m)Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m Seitenabstand zu Radfahrern. § 5 Abs. 4 S. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19.3 BKat Tatbestandsnummer 105007 |
30 € | – | – |
|
Trotz Überholverbot
Tatbestandsnummer 105000 |
70 € | 1 | – |
|
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit
Tatbestandsnummer 105005 |
80 € | 1 | – |
|
Bei unklarer Verkehrslage
Tatbestandsnummer 105003 |
100 € | 1 | – |
|
Rechts außerhalb geschlossener Ortschaften
Tatbestandsnummer 105006 |
100 € | 1 | – |
|
Trotz Überholverbot mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 105001 |
250 € | 2 | 1 Monat |
|
Bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 105004 |
250 € | 2 | 1 Monat |
|
Ohne ausreichenden Seitenabstand zu Radfahrern mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 105008 |
250 € | 2 | 1 Monat |
|
Trotz Überholverbot mit Sachbeschädigung
Tatbestandsnummer 105002 |
300 € | 2 | 1 Monat |
LKW
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
|
Trotz Überholverbot für Lkw über 3,5 t
Tatbestandsnummer 105010 |
70 € | 1 | – |
|
Trotz Überholverbot für Lkw mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 105011 |
250 € | 2 | 1 Monat |
Verwandte Themen im Bußgeldkatalog
Überholverbot für Lkw
Auf vielen Autobahnabschnitten und Bundesstraßen gilt ein Überholverbot für Lkw über 3,5 Tonnen (Zeichen 277). Verstöße werden mit 70 € und 1 Punkt bestraft, bei Gefährdung anderer mit 250 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Die sogenannten „Elefantenrennen" – langwierige Lkw-Überholvorgänge – werden von der Polizei gezielt überwacht.
Rechts überholen
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Rechtsüberholen grundsätzlich verboten und wird mit 100 € und 1 Punkt geahndet. Innerorts ist es in bestimmten Situationen erlaubt, etwa bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung oder im zähfließenden Verkehr.
Probezeit und Fahranfänger
Überholverstöße mit Gefährdung oder trotz Überholverbot gelten als A-Verstoß. Fahranfänger riskieren damit die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.