Vorfahrt & Vorrang

Bußgelder für Vorfahrtsverstöße und Missachtung von Vorrangregeln

Vorfahrtsverstöße gehören zu den häufigsten Unfallursachen an Kreuzungen und Einmündungen. Wer die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet, zahlt mindestens 25 € – kommt es dabei zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 100 € mit 1 Punkt in Flensburg.

Neben der klassischen Vorfahrtsregel „rechts vor links" umfasst diese Kategorie auch das Missachten von Stoppzeichen, den Vorrang des Gegenverkehrs bei Engstellen und das Verhalten an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen). Besonders das Nichtanhalten an Zebrastreifen wird mit 80 € und 1 Punkt konsequent geahndet.

PKW

Verstoß Strafe Punkte
Stoppschild missachtet

Tatbestandsnummer 108003

10 €
Vorfahrt nicht beachtet

Tatbestandsnummer 108000

25 €
Vorrang des Gegenverkehrs nicht beachtet

Tatbestandsnummer 108005

25 €
Vorrang des Gegenverkehrs nicht beachtet mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 108006

30 €
An Fußgängerüberweg Fußgänger nicht durchgelassen

Tatbestandsnummer 108007

80 € 1
An Fußgängerüberweg überholt

Tatbestandsnummer 108009

80 € 1
Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 108001

100 € 1
Stoppschild missachtet mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 108004

100 € 1
An Fußgängerüberweg Fußgänger nicht durchgelassen mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 108008

100 € 1
Vorfahrt nicht beachtet mit Sachbeschädigung

Tatbestandsnummer 108002

120 € 1

Fahrrad

Verstoß Strafe Punkte
Vorfahrt nicht beachtet mit dem Fahrrad

Tatbestandsnummer 108010

25 €
Vorfahrt nicht beachtet mit dem Fahrrad mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 108011

100 € 1

Verwandte Themen im Bußgeldkatalog

Vorfahrt an Kreisverkehren

Im Kreisverkehr haben grundsätzlich die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt gegenüber den einfahrenden Fahrzeugen (Zeichen 215 mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren"). Eine Missachtung wird wie ein normaler Vorfahrtsverstoß geahndet. Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden – ein häufig vergessener Punkt, der bei einem Unfall zur Mithaftung führen kann.

Fußgänger an Zebrastreifen

An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger absoluten Vorrang, sobald sie erkennbar die Straße überqueren wollen. Fahrzeuge müssen anhalten und dürfen am Zebrastreifen nicht überholen. Letzteres wird mit 80 € und 1 Punkt bestraft – unabhängig davon, ob sich gerade ein Fußgänger auf dem Überweg befindet.