Vorfahrtsverstöße gehören zu den häufigsten Unfallursachen an Kreuzungen und Einmündungen. Wer die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet, zahlt mindestens 25 € – kommt es dabei zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 100 € mit 1 Punkt in Flensburg.
Neben der klassischen Vorfahrtsregel „rechts vor links" umfasst diese Kategorie auch das Missachten von Stoppzeichen, den Vorrang des Gegenverkehrs bei Engstellen und das Verhalten an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen). Besonders das Nichtanhalten an Zebrastreifen wird mit 80 € und 1 Punkt konsequent geahndet.
PKW
| Verstoß | Strafe | Punkte |
|---|---|---|
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Stoppschild missachtet
Tatbestandsnummer 108003 |
10 € | – |
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Vorfahrt nicht beachtet
Tatbestandsnummer 108000 |
25 € | – |
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Vorrang des Gegenverkehrs nicht beachtet
Tatbestandsnummer 108005 |
25 € | – |
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Vorrang des Gegenverkehrs nicht beachtet mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 108006 |
30 € | – |
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An Fußgängerüberweg Fußgänger nicht durchgelassen
Tatbestandsnummer 108007 |
80 € | 1 |
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An Fußgängerüberweg überholt
Tatbestandsnummer 108009 |
80 € | 1 |
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Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 108001 |
100 € | 1 |
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Stoppschild missachtet mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 108004 |
100 € | 1 |
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An Fußgängerüberweg Fußgänger nicht durchgelassen mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 108008 |
100 € | 1 |
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Vorfahrt nicht beachtet mit Sachbeschädigung
Tatbestandsnummer 108002 |
120 € | 1 |
Fahrrad
| Verstoß | Strafe | Punkte |
|---|---|---|
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Vorfahrt nicht beachtet mit dem Fahrrad
Tatbestandsnummer 108010 |
25 € | – |
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Vorfahrt nicht beachtet mit dem Fahrrad mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 108011 |
100 € | 1 |
Vorfahrt an Kreisverkehren
Im Kreisverkehr haben grundsätzlich die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt gegenüber den einfahrenden Fahrzeugen (Zeichen 215 mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren"). Eine Missachtung wird wie ein normaler Vorfahrtsverstoß geahndet. Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden – ein häufig vergessener Punkt, der bei einem Unfall zur Mithaftung führen kann.
Fußgänger an Zebrastreifen
An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger absoluten Vorrang, sobald sie erkennbar die Straße überqueren wollen. Fahrzeuge müssen anhalten und dürfen am Zebrastreifen nicht überholen. Letzteres wird mit 80 € und 1 Punkt bestraft – unabhängig davon, ob sich gerade ein Fußgänger auf dem Überweg befindet.