In zahlreichen deutschen Städten sind Umweltzonen eingerichtet, die nur mit einer gültigen Feinstaubplakette (Umweltplakette) befahren werden dürfen. In den meisten Zonen ist inzwischen ausschließlich die grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) zulässig. Das Einfahren ohne oder mit falscher Plakette kostet einheitlich 100 € – Punkte gibt es dafür nicht.
Die Regelung gilt gleichermaßen für Pkw und Lkw sowie für ausländische Fahrzeuge. Die Plakette muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe innen rechts angebracht sein und das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs tragen.
PKW
| Verstoß | Strafe | Punkte |
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Einfahrt in Umweltzone ohne gültige PlaketteGilt für alle Fahrzeuge ohne oder mit falscher Feinstaubplakette. § 41 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 153a BKat Tatbestandsnummer 141000 |
100 € | – |
LKW
| Verstoß | Strafe | Punkte |
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Einfahrt in Umweltzone ohne gültige Plakette (Lkw)
Tatbestandsnummer 141010 |
100 € | – |
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Wo gelten Umweltzonen?
Aktuell gibt es in Deutschland über 50 Umweltzonen in Städten wie Berlin, München, Köln, Stuttgart und Hamburg. Die Grenzen sind durch das Verkehrszeichen 270.1 (weiß mit rotem Rand und grüner Plakette) markiert. Eine vollständige Übersicht bietet das Umweltbundesamt.
Ausnahmen
Von der Plakettenpflicht ausgenommen sind unter anderem Oldtimer mit H-Kennzeichen, Einsatzfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bestimmte Handwerkerfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung. Elektrofahrzeuge erhalten automatisch eine grüne Plakette.