Rotlicht

Bußgelder für Rotlichtverstöße an Ampeln und Bahnübergängen

Rotlichtverstöße zählen zu den gefährlichsten Verkehrsdelikten und werden entsprechend streng geahndet. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) und dem qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot). Letzterer wird mit 200 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft – unabhängig davon, ob eine Gefährdung vorlag.

Auch Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer müssen bei Rot anhalten. Die Bußgelder fallen hier zwar niedriger aus, dennoch droht ab dem qualifizierten Rotlichtverstoß ein Punkt in Flensburg.

PKW

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Ampel weniger als 1 Sekunde rot

Tatbestandsnummer 137000

90 € 1
Mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 137001

200 € 2 1 Monat
Qualifiziert (Ampel länger als 1 Sekunde rot)

Bei Rotphase von mehr als 1 Sekunde droht in jedem Fall ein Fahrverbot.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat

Tatbestandsnummer 137003

200 € 2 1 Monat
Mit Sachbeschädigung

Tatbestandsnummer 137002

240 € 2 1 Monat
Qualifiziert, mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 137004

320 € 2 1 Monat
Qualifiziert, mit Sachbeschädigung

Tatbestandsnummer 137005

360 € 2 1 Monat

Fahrrad

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Ampel weniger als 1 Sekunde rot

Tatbestandsnummer 137010

60 € 1
Mit Gefährdung

Tatbestandsnummer 137011

100 € 1
Qualifiziert (Ampel länger als 1 Sekunde rot)

Tatbestandsnummer 137012

100 € 1

E-Scooter

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Ampel weniger als 1 Sekunde rot

Tatbestandsnummer 137020

60 € 1
Qualifiziert (Ampel länger als 1 Sekunde rot)

Tatbestandsnummer 137021

100 € 1

Verwandte Themen im Bußgeldkatalog

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Die Unterscheidung ist entscheidend: Beim einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens kürzer als eine Sekunde rot. Hier drohen 90 € und 1 Punkt. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß – die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot – steigen die Sanktionen auf 200 €, 2 Punkte und ein Fahrverbot. Die Dauer der Rotphase wird häufig durch Induktionsschleifen in der Fahrbahn oder durch Rotlichtüberwachungskameras erfasst.

Gelblichtphase

Auch das Überfahren einer gelben Ampel kann ein Verwarngeld von 10 € nach sich ziehen. Allerdings darf man bei Gelb weiterfahren, wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich wäre – etwa bei hoher Geschwindigkeit oder glatter Fahrbahn.

Probezeit und Fahranfänger

Jeder Rotlichtverstoß – ob einfach oder qualifiziert – gilt für Fahranfänger in der Probezeit als A-Verstoß. Die Folge: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar.