Rotlichtverstöße zählen zu den gefährlichsten Verkehrsdelikten und werden entsprechend streng geahndet. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) und dem qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot). Letzterer wird mit 200 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft – unabhängig davon, ob eine Gefährdung vorlag.
Auch Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer müssen bei Rot anhalten. Die Bußgelder fallen hier zwar niedriger aus, dennoch droht ab dem qualifizierten Rotlichtverstoß ein Punkt in Flensburg.
PKW
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
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Ampel weniger als 1 Sekunde rot
Tatbestandsnummer 137000 |
90 € | 1 | – |
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Mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 137001 |
200 € | 2 | 1 Monat |
Qualifiziert (Ampel länger als 1 Sekunde rot)Bei Rotphase von mehr als 1 Sekunde droht in jedem Fall ein Fahrverbot. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat Tatbestandsnummer 137003 |
200 € | 2 | 1 Monat |
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Mit Sachbeschädigung
Tatbestandsnummer 137002 |
240 € | 2 | 1 Monat |
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Qualifiziert, mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 137004 |
320 € | 2 | 1 Monat |
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Qualifiziert, mit Sachbeschädigung
Tatbestandsnummer 137005 |
360 € | 2 | 1 Monat |
Fahrrad
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
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Ampel weniger als 1 Sekunde rot
Tatbestandsnummer 137010 |
60 € | 1 | – |
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Mit Gefährdung
Tatbestandsnummer 137011 |
100 € | 1 | – |
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Qualifiziert (Ampel länger als 1 Sekunde rot)
Tatbestandsnummer 137012 |
100 € | 1 | – |
E-Scooter
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
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Ampel weniger als 1 Sekunde rot
Tatbestandsnummer 137020 |
60 € | 1 | – |
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Qualifiziert (Ampel länger als 1 Sekunde rot)
Tatbestandsnummer 137021 |
100 € | 1 | – |
Verwandte Themen im Bußgeldkatalog
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Die Unterscheidung ist entscheidend: Beim einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens kürzer als eine Sekunde rot. Hier drohen 90 € und 1 Punkt. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß – die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot – steigen die Sanktionen auf 200 €, 2 Punkte und ein Fahrverbot. Die Dauer der Rotphase wird häufig durch Induktionsschleifen in der Fahrbahn oder durch Rotlichtüberwachungskameras erfasst.
Gelblichtphase
Auch das Überfahren einer gelben Ampel kann ein Verwarngeld von 10 € nach sich ziehen. Allerdings darf man bei Gelb weiterfahren, wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich wäre – etwa bei hoher Geschwindigkeit oder glatter Fahrbahn.
Probezeit und Fahranfänger
Jeder Rotlichtverstoß – ob einfach oder qualifiziert – gilt für Fahranfänger in der Probezeit als A-Verstoß. Die Folge: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar.