Geschwindigkeit

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen Verstößen innerorts und außerorts – innerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Sanktionen deutlich höher aus, da hier das Unfallrisiko durch Fußgänger, Radfahrer und den dichten Verkehr besonders groß ist.

Seit der StVO-Novelle 2021 wurden die Strafen für zu schnelles Fahren erheblich angehoben. Ab einer Überschreitung von 21 km/h drohen Punkte in Flensburg, ab 26 km/h innerorts bzw. 31 km/h außerorts kann ein Fahrverbot verhängt werden. Für Lkw über 3,5 Tonnen gelten verschärfte Regelungen mit niedrigeren Toleranzgrenzen.

PKW, innerorts

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
innerorts um bis zu 10 km/h

Tatbestandsnummer 103050

30 €
innerorts um 11–15 km/h

Tatbestandsnummer 103051

50 €
innerorts um 16–20 km/h

Tatbestandsnummer 103052

70 €
innerorts um 21–25 km/h

Tatbestandsnummer 103053

115 € 1
innerorts um 26–30 km/h

Fahrverbot gilt nur bei Vorsatz oder wiederholtem Verstoß.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.5 BKat

Tatbestandsnummer 103054

180 € 1 1 Monat
innerorts um 31–40 km/h

Tatbestandsnummer 103055

260 € 2 1 Monat
innerorts um 41–50 km/h

Tatbestandsnummer 103056

400 € 2 1 Monat
innerorts um 51–60 km/h

Tatbestandsnummer 103057

560 € 2 2 Monate
innerorts um 61–70 km/h

Tatbestandsnummer 103058

700 € 2 3 Monate
innerorts um über 70 km/h

Tatbestandsnummer 103059

800 € 2 3 Monate

PKW, außerorts

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
außerorts um bis zu 10 km/h

Tatbestandsnummer 103100

20 €
außerorts um 11–15 km/h

Tatbestandsnummer 103101

40 €
außerorts um 16–20 km/h

Tatbestandsnummer 103102

60 €
außerorts um 21–25 km/h

Tatbestandsnummer 103103

100 € 1
außerorts um 26–30 km/h

Fahrverbot gilt nur bei Vorsatz oder wiederholtem Verstoß.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.1.5 BKat

Tatbestandsnummer 103104

150 € 1 1 Monat
außerorts um 31–40 km/h

Tatbestandsnummer 103105

200 € 1 1 Monat
außerorts um 41–50 km/h

Tatbestandsnummer 103106

320 € 2 1 Monat
außerorts um 51–60 km/h

Tatbestandsnummer 103107

480 € 2 1 Monat
außerorts um 61–70 km/h

Tatbestandsnummer 103108

600 € 2 2 Monate
außerorts um über 70 km/h

Tatbestandsnummer 103109

700 € 2 3 Monate

LKW

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
innerorts um bis zu 10 km/h

Tatbestandsnummer 103150

40 €
innerorts um 11–15 km/h

Tatbestandsnummer 103151

60 €
innerorts um 16–20 km/h

Tatbestandsnummer 103152

160 € 1
innerorts um 21–25 km/h

Tatbestandsnummer 103153

235 € 1
innerorts um 26–30 km/h

Tatbestandsnummer 103154

290 € 2 1 Monat
innerorts um 31–40 km/h

Tatbestandsnummer 103155

380 € 2 1 Monat
innerorts um 41–50 km/h

Tatbestandsnummer 103156

560 € 2 2 Monate
innerorts um 51–60 km/h

Tatbestandsnummer 103157

700 € 2 3 Monate
innerorts um über 60 km/h

Tatbestandsnummer 103158

800 € 2 3 Monate

Verwandte Themen im Bußgeldkatalog

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen: Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des gemessenen Wertes. Dieser Abzug ist bereits in den oben genannten Grenzwerten berücksichtigt – die Beträge beziehen sich auf die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug.

Wiederholungstäter

Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, gilt als Wiederholungstäter. In diesem Fall wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, auch wenn der einzelne Verstoß normalerweise kein Fahrverbot nach sich ziehen würde.

Probezeit und Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß (schwerwiegend). Bereits ein einziger A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Überschreitungen unter 21 km/h werden als B-Verstoß gewertet – hier sind zwei B-Verstöße nötig, um dieselben Konsequenzen auszulösen.